Leistung

WAS IST BÖDENSTÄNDIG…

QUALITÄTSPRODUKTE AUS EUROPA

FACHVERLEGUNG DURCH DEN PROFI

3 JAHRE GEWÄHRLEISTUNG!

Ich biete unter dem Motto: „HANDEL trifft HANDWERK“ Komplettlösungen mit Waren und Dienstleistungen im Bereich Fußbodenbeläge an, das Kerngeschäft meines Unternehmens bildet der Verkauf und die Verlegung von Fußböden, ausschließlich aus europäischer Produktion, in privaten -und sozialen Wohn-, Hotels und gewerblichen Bauten.

Meine Leistung

Bödenständig kommt ins Haus
Erhebt Ihre Wünsche
Erklärt Produktvorteile
Zeigt neue Trends
Legt Muster und Farben vor
Erstellt unverbindlich Offerte
Organisiert die Verlegung des neuen Bodens
Terminisiert Handwerker auf die Stunde genau
Vermittelt übergreifende Gewerke wie Elektriker, Maler
Freut sich mit ihnen über das gelungene Projekt
Bespricht Reinigung und Pflege Ihres neun Bodens
Gibt Gewährleistung für 3 Jahre auf Material und Verarbeitung


TRENDSCOUTING

Beobachtung internationaler Tendenzen am Fußbodenmarkt Um up to date zu bleiben ist es unumgänglich, die Trends am Markt zu beobachten, jährlich, monatlich, ja zum Teil sogar Wöchentlich ändern sich Farben, Formen Designs, die von innovativen Vordenkern kreiert werden um den Lauf der Zeit entgegenzugehen.

„Panta Rhei“ Alles ist in Bewegung! Der griechische Philosoph Heraklit [ca. 520 - 460 v. Chr.], auf den diese Formel zurückgeführt wird, prägte das Grundverständnis, dass sich alles in einem stetem Wandel befindet. Und dass alles, was entsteht, auch schon wieder das Moment der Vergänglichkeit impliziert.
Wandel und Entwicklung ist auch „bödenständig“ ein Antrieb.
Unsere Märkte, unsere Gesellschaft verändern sich ständig.


BEDARFSANALYSE

5 FRAGEN DIE SICH BEI DER AUSWAHL VON FUSSBÖDEN STELLEN SOLLTEN

1. Welchen Stil möchten Sie Ihrem Interieur geben?
Der Boden unterstreicht den individuellen Stil Ihrer Wohnräume. Wenn Sie modernes Design bevorzugen, könnten Sie sich an farbige Böden wagen. Wenn Ihr Zuhause eher klassisch gestaltet ist, sind natürliche Holzfarben die richtige Wahl. In einem Landhaus können rustikale Böden das ländliche Ambiente betonen.
Denken Sie über die Wirkung der Farben nach. Ein in warmen Farben gehaltener Boden kann gut mit kühleren Wandfarben, z. B. Weiß oder Grün, kombiniert werden. Dunkle Böden passen gut zu einer modernen Einrichtung, sind jedoch eher für größere Räume geeignet.

2. Wo soll der Boden verlegt werden? Ist der Raum klein oder groß?
In großen Räumen kommen breite und lange Dielen besonders schön zur Geltung. Dazu kommt, dass breite und lange Dielen in hellen Farben den Raum optisch vergrößern.
Denken Sie an die Beanspruchung Ihres Bodens: Stark beanspruchte Bereiche erfordern Oberflächen mit kratzfester Beschichtung. Matte, geölte Böden wirken natürlicher, müssen jedoch regelmäßig gepflegt werden.
Da Holzböden wasserempfindlich sind, raten wir vom Verlegen von Parkett in Feuchtbereichen ab.
Eine Vinylplanke in Holz oder Fliesenmuster wiederum wäre hier ideal eingesetzt.

3. Handelt es sich um Renovierungsarbeiten oder um einen Neubau?
Beim Verlegen eines Bodens auf einem bereits existierenden Boden muss an die Aufbauhöhe gedacht werden.
Prüfen Sie vor dem Verlegen eines Bodens den Unterboden auf Ebenheit, um knarrende Dielen zu vermeiden.
Zu den Wänden hin muss etwas Spiel bleiben, damit das natürliche Material sich dehnen kann.

4. Haben Sie vor, eine Fußbodenheizung einzubauen?
Es gibt verschiedene Arten von Fußbodenheizungen, für alle gilt jedoch, dass die maximale Heizleistung auf 60 W/m2, und die Oberflächen-Temperatur auf +27 °C beschränkt bleiben muss. Das System muss thermostatgesteuert sein und so verlegt werden, dass die Strahlungswärme gleichmäßig über die gesamte Oberfläche verteilt wird. Bei wassergeführten Heizungen raten wir, die Wasserrohre quer zu der geplanten Verlegerichtung des Bodens zu verlegen.
Naturgemäß muss in Kauf genommen werden, dass Hölzer wie Buche, Ahorn und Jatoba eine stärkere Fugenbildung zeigen als beispielsweise die Eiche oder Kunststoffböden.
Wir raten generell davon ab, Massivholzböden auf Fußbodenheizung zu verlegen, da Massivholz sich erheblich mehr verzieht als ein dreilagiger Bodenbelag. Wenn Sie dennoch einen Massivholzboden auf Fußbodenheizung verlegen möchten, müssen Sie damit rechnen, dass sich während der Heizperiode Fugen zwischen den Dielen bilden.

5. Wollen Sie Ihren Boden selbst verlegen, oder soll er von meinen Fachleuten professionell verlegt werden?
Klickparkett können Sie leicht selbst verlegen und gegebenenfalls auch wieder entfernen.
Bei einigen Parkettarten (gemusterte Böden, Massivholzböden etc.) wird dringend dazu geraten, die Verlegung von unseren Fachleuten vorzunehmen, welche Erfahrung mit der erforderlichen Verlegetechnik besitzen.


FACHBERATUNG

vergleichen der Produktstärken/Schwächen und Kosten-Nutzenanalyse,
Sie brauchen einen neuen Boden, wissen aber nicht, welcher ihren Anforderungen im Hinblick auf Qualität, Optik, Stil, Nutzungsverhalten, Lebensdauer und Reinigung entspricht?
Ihr Baumarkt in der Nähe bietet ihnen nur, was Lagernd ist, ihr Holzhändler spricht nur über Parkett, die Teppichhalle nur über Teppiche, wer sagt ihnen was sie wirklich brauchen?

Die Analyse von Produktstärken/Schwächen ist ein Hilfsmittel den optimalen Boden für ihre individuellen Anforderungen zu finden. Unterschiedliche Nutzstärken, Beanspruchungs- u. Brandklassen, Produktspezifischen Eigenschaften von Materialien bestimmen den Einsatz in den jeweiligen Bereichen.
So kann ein Bodenbelag für den Wohnbereich Klasse 23, nicht in einem Objektbereich mit höheren Anforderungen Klasse 33 verlegt werden, die verheerenden Folgen sind abgesehen von zu kurze Lebensdauer, fehlende Brandklassenbescheinigungen gegenüber den Gewerbebehörden, Folgeforderungen der AUVA infolge Verletzung wegen fehlender Rutschhemmung und die Folgen können sein Regressforderungen Seitens des Auftraggebers wegen falscher Beratung, u.s.w.
Da ist die langjährige Erfahrung eines Profis nicht nur Hilfreich sondern auch Entscheidend


PROJEKTREALISIERUNG

Ich nehme Ihnen die Arbeit der Organisation und Terminkoordination ab
Nach Auftragserteilung geht’s an die Umsetzung.

Ich kläre Termine ab und organisiere für sie Material und Handwerker!
Wann ist der richtige Zeitpunkt der Verlegung?
Wann wird das Material geliefert?
Wann sind die Vorarbeiten zu leisten?
Sind gewerkübergreifende Arbeiten zu koordinieren?
Ist mit einer Trocknungszeit für event. Spachtelarbeiten zu rechnen?
Ist mit Lieferzeit für Material zu rechnen?
Wie kann der Boden in kürzester Zeit fachgerecht verlegt werden?


GEWÄHRLEISTUNG

3 Jahre auf Material und Verarbeitung Sicher ist sicher!
Nach dem Konsumentenschutzgesetz verjähren Gewährleistungsansprüche bei beweglichen Sachen grundsätzlich nach 2 Jahren.
Bei unbeweglichen Sachen, dazu zählt auch ein verlegter Boden nach 3 Jahren ab Lieferung.
Sollte ein Mangel innerhalb dieser Zeit auftreten, sind wir vor Ort, begutachten diesen Mangel und reparieren diesen im Falle eines Gewährleistungsanspruches für sie kostenlos!

Gewährleistung und Garantie
KonsumentInnen haben ein Recht darauf, dass die erworbenen Waren bzw. die bestellten Leistungen den getroffenen Vereinbarungen entsprechen. Treten dennoch Mängel auf, so besteht der Anspruch auf Gewährleistung. Das Unternehmen muss je nach der Art des Mangels entweder nachbessern, eine Preisminderung gewähren, die mangelhafte Sache ersetzen oder sie schließlich überhaupt zurücknehmen und das Geld zurückgeben. Der Gewährleistungsanspruch richtet sich an die unmittelbaren VertragspartnerInnen (HändlerInnen), besteht auf Grund des Gesetzes und kann gegenüber KonsumentInnen vertraglich nicht wesentlich eingeschränkt werden.

Mangel

Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die Sache nicht dem Vertrag entspricht. Dabei kommt es nicht nur darauf an, was ausdrücklich im Vertragstext angeführt war. Maßgeblich ist auch, welche Eigenschaften man von der Sache gewöhnlich erwartet und welche Informationen von den VerkäuferInnen gegeben wurden. Außerdem muss die Sache auch den in der Werbung oder in Prospekten und Katalogen vom / von der HerstellerIn geweckten Erwartungen entsprechen. Dies gilt nicht, wenn die VerkäuferInnen diese Werbemittel nicht kannten oder sie diese Angaben beim Vertragsabschluss ausdrücklich berichtigt haben.

Ist der Mangel bei der Lieferung gleich erkennbar, besteht keine Verpflichtung, die Ware zu übernehmen. Man kann die mangelhafte Leistung auch ablehnen, das Unternehmen gerät dann in Verzug . Auch wenn die Ware übernommen wird, sollte der Mangel sofort gerügt und auf den Lieferpapieren festgehalten werden. Der Anspruch auf Gewährleistung geht aber nicht verloren, wenn ein Mangel nicht gleich bei Übergabe beanstandet wird. Dennoch sollte schon aus Beweisgründen eine sofortige Rüge erfolgen. Auch wenn ein Mangel erst später erkennbar wird, sollte möglichst bald das Unternehmen kontaktiert werden.

Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Nur bei unbeweglichen Sachen, also vor allem Grundstücken, Häusern oder Wohnungen, ist eine längere Frist von drei Jahren vorgesehen. Eine Verkürzung der Frist (maximal auf ein Jahr) ist nur beim Verkauf gebrauchter Sachen zulässig, wenn dies individuell vereinbart wird. Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware zu laufen.
Der Gewährleistungsanspruch besteht für Mängel, die schon bei der Übergabe des Produkts bestehen, auch wenn sie erst später erkennbar werden. Die Verwendung eines ungeeigneten Materials ist zum Beispiel ein Mangel, auch wenn das Produkt erst Monate nach dem Kauf zerbricht.
Bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten erkennbar werden, wird gesetzlich vermutet, dass sie schon bei der Übergabe vorhanden waren. Das Unternehmen könnte aber das Gegenteil beweisen, etwa wenn der Mangel durch spätere Gewalteinwirkung entstanden ist. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der/die KonsumentIn entweder beweisen, dass es sich um einen Mangel handelt, der schon seit der Übergabe bestanden hat, oder dass der Mangel bereits in den ersten sechs Monaten ab Übergabe aufgetreten ist.

Gewährleistungsansprüche

In erster Linie richtet sich der Gewährleistungsanspruch grundsätzlich darauf, dass die Mängel beseitigt werden, die Sache also verbessert/repariert oder ausgetauscht wird. Als KonsumentIn kann man wählen, ob man die Sache lieber repariert oder ausgetauscht haben will. Das Unternehmen kann aber, wenn der Austausch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, auch die Reparatur durchführen bzw. umgekehrt bei einem zu hohen Reparaturaufwand auch den Austausch anbieten. Bei beweglichen körperlichen Sachen umfasst die von dem/der VerkäuferIn vorzunehmende Abhilfe (Reparatur oder Austausch) grundsätzlich auch einen etwaig damit verbundenen Aus- und Einbau der Sache, und zwar auch dann, wenn sie nicht von dem/der VerkäuferIn selbst eingebaut wurde. Diese Verpflichtung besteht bei beweglichen körperlichen Sachen auch dann, wenn die Kosten des Aus- und Einbaus verglichen mit dem Wert der Sache ohne Mangel und der Bedeutung des Mangels unverhältnismäßig wären, doch könnte dann in gewissen Fällen (zB Sache wurde nicht von dem/der VerkäuferIn eingebaut und KäuferIn will Ersatz für Aus- und Einbaukosten) auch den/die KäuferIn eine finanzielle Beteiligung an den Aus- und Einbaukosten treffen.

Ist weder Reparatur noch Austausch möglich und ist der Mangel nur geringfügig, so ist der Preis herabzusetzen. Bei nicht bloß geringfügigen Mängeln kann in diesem Fall der/die KäuferIn auch die Aufhebung des Vertrags fordern. Juristisch spricht man in diesem Fall von „Wandlung". In diesem Fall muss man das Geld zurückbekommen und braucht sich - wie auch bei der Preisminderung - keinesfalls mit einer Gutschrift (einem Gutschein) begnügen. Der/die KonsumentIn ist grundsätzlich auch dann auf Preisminderung bzw. Vertragsaufhebung eingeschränkt, wenn der Vertragsgegenstand nicht eine bewegliche körperliche Sache betrifft und die Kosten der Verbesserung oder des Austauschs verglichen mit der Bedeutung des Mangels unverhältnismäßig wären.

Anspruch auf diese 2. Ebene der Ansprüche aus der Gewährleistung (also Preisminderung oder Vertragsaufhebung) hat man als Konsument auch dann, wenn der/die UnternehmerIn die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind. Daneben bleiben die Ansprüche auf Abhilfe bestehen. Auch kommen Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes in Betracht (etwa weil man einen anderen Unternehmer mit der Reparatur beauftragt).

Garantie

Bei der Garantie handelt es sich um eine besondere vertragliche Zusage der HerstellerInnen, im Fall der Mangelhaftigkeit eines Produktes dieses zu reparieren, auszutauschen oder sonst Abhilfe zu schaffen. Durch solche Garantien kann der gesetzliche Gewährleistungsanspruch nicht eingeschränkt werden, worauf auch in der Garantie hinzuweisen ist. Allfällige vertragliche Garantien bestehen daher immer zusätzlich zum gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Die Bedingungen der Garantie, vor allem auch etwaige Beschränkungen, müssen in der Garantieerklärung einfach und verständlich dargelegt werden. Die Garantiedauer ist gesetzlich nicht geregelt und kann auch länger sein als die gesetzliche Gewährleistung.

Wichtig

Schon beim Vertragsabschluss sollten Sie darauf bestehen, für Sie wichtige Eigenschaften des Produktes ausdrücklich und detailliert schriftlich festzuhalten.
Alle Unterlagen, die für Ihre Entscheidung für das konkrete Produkt ausschlaggebend waren, sollten Sie aufbewahren, um im Falle eines Mangels nachweisen zu können, was Ihnen in Aussicht gestellt wurde.
Wenn ein grundsätzlich behebbarer - aber nicht geringfügiger - Mangel nicht in angemessener Frist behoben wird, oder wenn sich das Unternehmen überhaupt weigert, die Sache zu reparieren oder auszutauschen, dann können Sie gleich die Vertragsaufhebung (Wandlung) verlangen. Mehrere erfolglose Reparaturversuche müssen Sie sich nicht gefallen lassen

 


NATUR&UMWELT

Meine Werte: Bei allem was du tust, nimm Rücksicht auf die Natur, die Menschen und die Umwelt!

Die Indikatoren des Menschliche Fingerabdruck beim Klimawandel sind unübersehbar und sollen so gering wie möglich gehalten werden, dazu gehören meiner Meinung nach auch dass die Wege der Waren mit denen wir handeln so kurz wie möglich gehalten werden. Ich propagiere daher den Verkauf von Waren aus Österreichischer Produktion oder wenn dies nicht möglich aus unseren Nachbarländern innerhalb der EU.

Die Nachhaltigkeit der Rohstoffbeschaffung – Rundholz-und Schnittholzeinkauf sind nur von zuverlässigen, FSC, PEFC- zertifizierten Lieferanten.

PEFC FSC Umwelt Zeichen Blauer Engel Ecolabel Floorscore 100% recycelbar
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